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Eintragungsfähiger Meistertitel durchgesetzt

Eintragungsfähiger Meistertitel durchgesetzt

Seit August 2020 darf der Titel „Meister“ bzw. „Meisterin“ offiziell in amtlichen Dokumenten verwendet werden. Damit wird der handwerkliche Meister erheblich aufgewertet und die hohe Qualifikation der Meisterin und des Meisters sichtbar gemacht. Der Wirtschaftsbund konnte damit, unter Federführung von WBNÖ Funktionärin und Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ Renate Scheichelbauer-Schuster, eine langjährige Forderung umsetzen.

Bereits davor durften Personen, die eine handwerkliche Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hatten, sich als „Meisterin“ oder „Meister“ bezeichnen. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 8. Juli 2020 wurde der Meister- und Meisterinnentitel jedoch eintragungsfähig für offizielle Dokumente (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis). Der Titel darf nun im vollen Wortlaut oder in Kurzform (z.B. „Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“) vor dem Namen geführt werden. Die Eintragung des Titels ist freiwillig.

Warum ist es so wichtig, den Stellenwert der Meister und Meisterinnen zu betonen?

  • Der Titel bringt einen Imagegewinn: 95 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher attestieren Meisterbetrieben eine hohe Qualität bei der Erbringung ihrer Leistungen.
  • Ohne Meister keine Lehrlinge: Die meisterlichen Ausbildungsbetriebe sorgen dafür, dass die Qualifikationen an die nächste Generation weitergegeben werden. Es ist ein Signal an Lehrlinge, was sie – Eifer und Ehrgeiz vorausgesetzt – in ihrer Karriere erreichen können.
  • Die erfolgreiche Meisterprüfung ist oft der Einstieg in Positionen mit Führungsverantwortung. Viele Meister machen sich auch mit Neugründungen oder Betriebsübernahmen selbstständig.

Im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) ist der handwerkliche Meistertitel der Stufe 6 zugeordnet und damit dem akademischen Bachelor gleichgestellt. Allein im Jahr 2019 wurden in Österreich 1.827 Meisterprüfungszeugnisse ausgestellt.

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