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Lohnnebenkosten weiter gesenkt

Lohnnebenkosten weiter gesenkt

Mit Wirkung ab 1. Jänner 2020 erfolgte die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige – unabhängig vom Einkommen – um 0,85 Prozentpunkten auf 6,8 Prozent der Beitragsgrundlage. Der Einnahmeentfall wird durch den Bund ausgeglichen. So bleibt das Leistungsniveau der Krankenversicherung unverändert und Selbstständige werden entlastet.

Der Wirtschaftsbund setzt sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Senkung der Lohnnebenkosten für Selbständige und Arbeitgeber ein. Nach der Reduktion des Beitrags zur Unfallversicherung von 1,3 auf 1,2 Prozent im Jahr 2019 und der Reduktion des Beitrags zum Familienlastenausgleichsfonds von 4,5 auf 3,9 Prozent im Jahr 2016, wurde mit der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge ein weiterer wichtiger Erfolg erzielt.

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Weitere Erfolge

Erleichterter Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte

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Die mit 1. Oktober 2022 in Kraft getretene Gesetzesnovelle zur weiteren Erleichterung des Zugangs zur Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein wichtiger Schritt, um dem anhaltenden Fachkräftemangel effektiv entgegenzuwirken. Eine wichtige Erleichterung hierbei ist, dass...

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