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Steuerreform bringt wichtige Entlastungen für Betriebe und stärkt den Standort

© Foto: WBNOE/Monihart

Steuerreform bringt wichtige Entlastungen für Betriebe und stärkt den Standort

Der NÖ Wirtschaftsbund begrüßt den Beschluss der ökosozialen Steuerreform im Nationalrat

„Die Unternehmerinnen und Unternehmer befinden sich nach wie vor in einer sehr herausfordernden Zeit. Umso wichtiger ist es, jetzt ein Zeichen zu setzen und die Betriebe zu entlasten. Die heute im Nationalrat beschlossene ökosoziale Steuerreform bringt nun langjährig geforderte steuerliche Erleichterungen für die Unternehmen“, so NÖ Wirtschaftsbund Landesobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker. Das Bündel an Maßnahmen – unter anderem bestehend aus der schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuertarife, der Einführung eines Investitionsfreibetrages sowie der Anhebung des Gewinnfreibetrages – setze die richtigen Akzente, um den Aufschwung der Wirtschaft mithilfe von Entlastung und Investitionsanreizen wieder voranzutreiben.

„Mit dem Beschluss der Steuerreform im Nationalrat werden langjährige Forderungen des Wirtschaftsbundes umgesetzt. Bereits im heurigen Jahr treten wichtige Entlastungsmaßnahmen für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Kraft“, betont NÖ Wirtschaftsbund Direktor Harald Servus. Rückwirkend mit 1. Jänner 2022 erfolge bereits die Anhebung des Gewinnfreibetrages von 13 Prozent auf 15 Prozent, gefolgt von der Senkung der 2. Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 Prozent auf 30 Prozent ab 1. Juli 2022, wobei für das gesamte Jahr 2022 rückwirkend ein Mischsteuersatz von 32,5 Prozent angewendet werden könne. „Die 3. Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer reduziert sich im Juli 2023 von 42 Prozent auf 40 Prozent. In Summe ergibt die Senkung beider Einkommensteuerstufen eine steuerliche Entlastung von 1.230 Euro pro Jahr“, erklärt Servus.

„Ab Jänner 2023 tritt die bereits viele Jahre geforderte Senkung der Körperschaftsteuer für Unternehmen in Kraft – im ersten Jahr fällt der Steuersatz auf 24 Prozent, die weitere Senkung auf 23 Prozent erfolgt im Jahr 2024“, so Direktor Harald Servus. Als wichtige Maßnahme sehe Servus zudem die Einführung eines Investitionsfreibetrages in Höhe von 10 Prozent – für Investitionen im Bereich der Ökologisierung wurden sogar 15 Prozent festgelegt. In diesem prozentuellen Ausmaß verringere der Freibetrag die steuerliche Bemessungsgrundlage des Unternehmens.

„Die ökosoziale Steuerreform bringt die größte Steuerentlastung der Zweiten Republik. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist es richtig und notwendig, gerade jetzt auf Entlastung zu setzen. Nur so können wir Investitionsanreize schaffen, den Konsum ankurbeln und damit gleichzeitig für wirtschaftlichen Aufschwung sorgen“, so Ecker und Servus abschließend.

Bildtext: WBNÖ Landesobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker und WBNÖ Direktor Harald Servus begrüßen den Beschluss der ökosozialen Steuerreform im Nationalrat.


Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

  • Senkung der 2. Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 auf 30 % ab 1.7.2022 (für 2022 kann rückwirkend ab 1.1. ein Mischsteuersatz von 32,5 Prozent angewendet werden)
  • Senkung der 3. Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 42 auf 40 % ab 1.7.2023
  • Anhebung des Gewinnfreibetrages von 13 auf 15 % rückwirkend mit 1.1.2022
  • Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer: 2023 auf 24 %; 2024 auf 23 %
  • Einführung eines Investitionsfreibetrages in Höhe von 10 % (15 % für Investitionen im
    Bereich der Ökologisierung) ab 1.1.2023
  • Anhebung der GWG-Grenze von 800 € auf 1.000 € ab 1.1.2023

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