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Wirtschaftsbund begrüßt weitere Entlastungen der Bundesregierung für die Unternehmen

© Foto: Wirtschaftsbund Niederösterreich

Wirtschaftsbund begrüßt weitere Entlastungen der Bundesregierung für die Unternehmen

Der Einsatz der Mittel aus der Abschaffung der kalten Progression setzt richtige Schwerpunkte. Weitere Maßnahmen müssen folgen.

Die Bundesregierung hat heute die Maßnahmen zur vollständigen Abschaffung der kalten Progression präsentiert. „Angesichts der schwächelnden Konjunktur und der herausfordernden Situation für die Wirtschaft braucht es dringend weitere Entlastungen und Erleichterungen für die Betriebe. Mit der präsentierten Ausweitung der Steuerbefreiung für Überstunden, der weiteren Reduktion der ersten vier Tarifstufen der Einkommenssteuer und der Anhebung des Gewinnfreibetrages werden wichtige Schritte gesetzt“, begrüßt WBNÖ Landesobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker die präsentierten Maßnahmen. Damit würden wichtige Forderungen des Wirtschaftsbundes umgesetzt, um die Unternehmen zu entlasten und Akzente gegen den Arbeitskräftemangel zu setzen.

„Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr arbeiten wollen und können, dann sollte das – gerade in Zeiten eines Mangels an Arbeitskräften – auch steuerlich anerkannt werden“, sagt WBNÖ Direktor Harald Servus. Die Ausweitung der Steuerbefreiung von Überstunden sei daher ein richtiger Schritt, von dem beide Seiten profitieren, die Unternehmen genauso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Auch die weitere Reduktion der Einkommenssteuer ist eine wichtige Maßnahme, um die Unternehmen weiter zu entlasten und die Kaufkraft der Menschen zu stärken“, so Servus. Das würde in Zeiten, in denen in vielen Wirtschaftsbereichen die Umsätze zurückgehen, zu einer Stabilisierung beitragen.

„Das Maßnahmenpaket belohnt Leistung, bringt weitere Entlastungen und trägt zur Stärkung des Standortes bei“, so Ecker und Servus abschließend. Die Mittel seien damit richtig eingesetzt. Das ersetze aber nicht die Notwendigkeit weiterer Schritte gegen den Arbeitskräftemangel und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und des Standortes.

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