Der Wirtschaftsbund NÖ begrüßt die fixierten Öffnungen am 19. Mai als wesentlich, um endlich einen Aufschwung in der Wirtschaft zu erleben.
„Mit der präsentierten Verordnung hat die Bundesregierung ihre Ankündigungen für die Öffnungen ab 19. Mai zeitgerecht umgesetzt, damit die Unternehmen planen können“, sagt Wirtschaftsbund Landesgruppenobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker. Dies sei gerade in der jetzigen Situation besonders wichtig, um den Unternehmerinnen und Unternehmern Planbarkeit zu geben. „Die Betriebe haben in den vergangenen zwei Wochen, seitdem die Öffnungen ab 19. Mai angekündigt wurden, bereits viele Vorbereitungen getroffen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Regelungen jetzt auch wie angekündigt umgesetzt werden“, so Wolfgang Ecker.
„Positiv aus der Verordnung hervorzuheben ist, dass in Zukunft auch Selbsttests als Zutrittstests anerkannt werden“, betont Wirtschaftsbund NÖ Direktor Harald Servus. Dies sei eine wichtige Forderung des Wirtschaftsbundes Niederösterreich gewesen. „Damit wird es den Menschen so einfach wie möglich gemacht, zu einem gültigen Test zu kommen. Die Eintrittshürden für Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft werden damit so niedrig wie möglich gehalten.“ Für die Betriebe seien die Auflagen nach wie vor sehr hoch und herausfordernd. Dennoch seien die Öffnungen ab 19. Mai ein wichtiger Schritt, um den weiteren Aufschwung der Wirtschaft zu ermöglichen.
„Wichtig ist jetzt, dass wir die weiteren Ansteckungszahlen niedrig halten, um die Öffnungen weiterführen zu können“, so Ecker und Servus. Schließlich sei die Pandemie noch nicht vorbei. „Mit den geplanten Sicherheitskonzepten und Maßnahmen der Betriebe wird das auch gelingen. Die Anstrengungen bei den Testungen und Impfungen müssen aber intensiv weiterverfolgt werden. Nur so werden wir den Weg aus der Krise schaffen.“
Bildtext: WB Landesgruppenobmann Präsident Wolfgang Ecker und WBNÖ Direktor Harald Servus sind erfreut über die geplanten Öffnungsschritte am 19. Mai.
Die Regelungen auf einen Blick
GASTRONOMIE
- Maskenpflicht indoor (außer bei Tisch)
- Genesen, geimpft oder getestet
- Sperrstunde bis 22h
- Innenbereich: max. 4 Personen pro Tisch (plus max. 6 Kinder)
- Außenbereich: max. 10 Personen (plus max. 10 Kinder)
- 2m Abstandsregelung zwischen Personengruppen
- Registrierungspflicht für Gäste
TOURISMUS
- Maskenpflicht indoor (außer bei Tisch)
- Genesen, geimpft oder getestet
- Innenbereich: max. 4 Personen pro Tisch (plus max. 6 Kinder)
- Außenbereich: max. 10 Personen (plus max. 10 Kinder)
- 2m Abstandsregelung zwischen Personengruppen
- Registrierungspflicht für Gäste
- 20m² pro Person in Wellness- und Fitnessbereichen
- Sperrstunde bis 22 Uhr im Gastrobereich
KULTUR & VERANSTALTUNGEN
- Veranstaltungen ab 50 Personen verpflichtend mit zugewiesenen Plätzen
- Auslastung von max. 50% der Platzkapazität
- Innenbereich: max. 1500 Personen
- Außenbereich: max. 3000 Personen
- Maskenpflicht und getestet/genesen/geimpft
- 2m Abstand oder mind. 1 freier Sitzplatz
- Sperrstunde bis 22 Uhr & Registrierungspflicht
- Messen: 20m² Regel
Zusammenfassung der Maßnahmen ohne Gewähr. Unter diesem Link finden Sie die rechtsverbindliche Verordnung.