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Fahrplan zur schrittweisen Öffnung der Wirtschaft ab 1. Mai

Fahrplan zur schrittweisen Öffnung der Wirtschaft ab 1. Mai

„Wir müssen wir die Wirtschaft möglichst rasch wieder hochfahren“, bekräftigen WBNÖ-Landesobmann Wolfgang Ecker und WBNÖ-Direktor Harald Servus. Dank der niedrigen Infektionszahlen kann der Großteil der Betriebe ab Mai die Arbeit wieder aufnehmen.

Ab Mai dürfen alle Geschäfte auch über 400 Quadratmetern wieder öffnen. Dienstleistungen, wie beispielsweise von Friseuren, Kosmetikern, Fußpflegern oder Masseuren können wieder angeboten werden. Weiters explizit erlaubt sind öffentliche Veranstaltungen bis maximal zehn Teilnehmern (zum Beispiel für Yogakurse in Parks). An Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen.

Die Gastronomiebetriebe dürfen ab dem 15. Mai bis 23 Uhr unter strengen Auflagen wieder öffnen: Nur das bewirtende Personal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Gäste müssen bei Tisch keinen Mundschutz tragen, brauchen aber einen Sitzplatz. Pro Tisch sind vier Erwachsene inklusive zugehöriger Kinder erlaubt, zwischen den Gästegruppen anderer Tische muss der Mindestabstand von einem Meter herrschen. Der Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt, Tische sind in der Regel vorab zu reservieren. Auch Tierparks dürfen ihren Freiluftbereich ab Mitte Mai wieder öffnen. Der Schulbetrieb wird stufenweise wieder anlaufen und der Besuch von Gottesdiensten ist wieder erlaubt, sofern nicht mehr als ein Gläubiger auf zehn Quadratmeter Fläche kommt.

Hotels dürfen derzeit nur in Ausnahmefällen Gäste beherbergen, wenn diese etwa aus beruflichen Gründen unterwegs sind. Der reguläre Betrieb wird mit dem 29. Mai wieder erlaubt, auch für andere Tourismusbetriebe und Sehenswürdigkeiten.

Für Freibäder ist ebenfalls eine Öffnung Ende Mai geplant. An diesen Auflagen wird derzeit noch gearbeitet.

„Wir haben uns dafür eingesetzt, dass es beim Hochfahren der Wirtschaft keine unnötigen Verzögerungen gibt. Es freut uns daher, dass die Bundesregierung nun einen Fahrplan zur weiteren schrittweisen Öffnung vorgelegt hat, der ein schnelleres Aufsperren zulässt, als zunächst erwartet wurde“, betont WBNÖ-Landesobmann Wolfgang Ecker.

„Die Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen so rasch wie möglich Rechtsicherheit und Planbarkeit. Sie müssen wissen, unter welchen Rahmenbedingungen sie arbeiten dürfen, bevor sie ihren Betrieb wieder hochfahren können“, so WBNÖ-Direktor Harald Servus. „Die klaren Vorgaben der Bundesregierung, wie sie nun etwa für die Gastronomie ausgearbeitet wurden, machen es möglich die Betriebe an die neue Situation anzupassen und Vorkehrungen zu treffen.“

Damit die Corona-Infektionszahlen weiter niedrig bleiben, müssen die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen wie das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter, etc. eingehalten werden.

Foto: Petra Bork/pixelio.de

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