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Nationalrat beschließt Konjunkturstärkungsgesetz

Nationalrat beschließt Konjunkturstärkungsgesetz

„Mit diesem Maßnahmenbündel wird der richtige Weg für den Wirtschaftsstandort eingeschlagen. Es stärkt Konsum und Konjunktur und setzt die richtigen Impulse, um den Wirtschaftsmotor wieder anzukurbeln“, begrüßt die WBNÖ Spitze das Paket.

„Die beschlossenen steuerlichen Entlastungen und Investitionsanreize sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt Wirtschaftsbund NÖ Landesobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker die Beschlüsse im Nationalrat vom 7. Juli. Besonders hebt Ecker die Senkung des Eingangssteuersatzes bei der Lohn- und Einkommenssteuer sowie die Investitionsanreize durch eine Investitionsprämie und degressive Abschreibung hervor: „Durch diese Maßnahmen wird der private Konsum angekurbelt und die Unternehmen werden ermutigt, Investitionen zu tätigen. Dadurch werden wichtige Impulse gesetzt, um die Konjunktur wieder in Schwung zu bringen“, sagt Ecker.

„Durch die Senkung des Eingangssteuersatzes von derzeit 25 % auf 20 % werden Unternehmer und Private um bis zu 350 Euro pro Jahr entlastet. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020“, so WBNÖ Direktor Harald Servus zu den Details des Konjunktur-Stärkungs-Gesetzes. „Gerade in der jetzigen Phase ist es wichtig, Betriebe und Haushalte zu entlasten um unsere Wirtschaft zu stabilisieren“, sagt Servus. „Diese nachfrageseitigen Konjunkturimpulse helfen, die Corona-Rezession, die wir heuer erleben, zu überwinden.“

Darüber hinaus bringt die beschlossene Investitionsprämie gute Anreize für die Unternehmen. Damit wird ein Zuschuss in Höhe von 7 % der Anschaffungskosten gewährt. Für Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science gilt die doppelte Prämie von 14 %. „Damit wird nicht nur die Wirtschaft angekurbelt. Hier werden effektive Anreize gesetzt, um in den Klimaschutz und die digitale Fitness der Betriebe zu investieren“, begrüßt die WBNÖ-Spitze die Ausgestaltung der Prämie. Entscheidend unterstützt wird die Investitionstätigkeit der Unternehmen auch durch die neu geschaffene Möglichkeit der degressiven Abschreibung von bis zu 30 % und durch eine beschleunigte Abschreibung für Gebäude.

Die Maßnahmen im Überblick:

Konjunkturstärkungsgesetz

  • Senkung des EStG Eingangssteuersatzes von 25 % auf 20 %
    Die Steuersenkung ist bereits mit 1. Jänner 2020 rückwirkend wirksam.
  • Möglichkeit der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA)
    Alternativ zur linearen Abschreibung ist eine degressive AfA mit einem Höchstsatz von 30 % des jeweiligen Buchwertes möglich. Durch die erhöhten Abschreibungsbeträge wird die Steuerbemessungsgrundlage und dadurch die Steuerlast reduziert.
  • Gesonderte Form einer beschleunigten AfA für Gebäude
    3-fache AfA im ersten Jahr, 2-fache AfA im zweiten Jahr, danach normaler (linearer) AfA-Satz
  • Zeitlich befristete Möglichkeit eines Verlustrücktrags
    Über einen Verlustrücktrag können einmalig Verluste aus 2020 mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 bzw. 2018 (wenn der Verlustrücktrag im Jahr 2019 nicht vollständig genützt werden kann) gegengerechnet werden. 
  • Verlängerung von Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen
    Die zu Beginn der Corona-Krise bis 1. Oktober 2020 gewährten Stundungen werden bis zum 15. Jänner 2021 verlängert. Das erspart den Unternehmerinnen und Unternehmern eine neuerliche Antragstellung. Bis 15. Jänner 2021 fallen keine Stundungszinsen an, danach werden diese schrittweise angehoben. Säumniszuschläge werden bis 31. Oktober 2020 ausgesetzt. 

Investitionsprämiengesetz

  • Ab 1. September 2020 kann für Investitionen, die zwischen 1. August und 28. Februar 2021 getätigt werden, ein Zuschuss in Höhe von 7 % der Anschaffungskosten beantragt werden. Ausgenommen sind klimaschädliche Investitionen.
  • Für Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science gilt ein Prämiensatz von 14 %.
  • Die Abwicklung erfolgt über das AWS (Austria Wirtschaftsservice).

Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Jantzen

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