Die jüngste Anpassung beim ORF-Beitrag bringt eine faire und praxistaugliche Lösung für Betriebe: Künftig gilt das Prinzip „ein Unternehmen – ein Beitrag“, unabhängig von der Anzahl der Standorte. Ein aktives Einschreiten der Unternehmerinnen und Unternehmer ist dafür nicht mehr nötig.
„Wir haben diese Rückmeldung von den Betrieben immer wieder gehört: Die Mehrfachzahlungen für jede einzelne Betriebsstätte waren schlicht nicht nachvollziehbar. Mit der neuen Regelung gibt es endlich Klarheit – ein Unternehmen, ein Beitrag. Das ist nicht nur fair, sondern auch ein wichtiger Schritt zu weniger Bürokratie und mehr Praxisnähe,“ so WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker.
„Das betrifft die tägliche Realität vieler Betriebe – vom Handel über die Gebäudereinigung bis hin zum Sicherheitsdienst. Mit der Neuregelung entfällt der Antrag, die Entlastung kommt automatisch. Damit sparen sich Unternehmen Zeit und Geld – und genau darauf kommt es im Alltag an,“ betont Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus.
Was ändert sich konkret?
- Ein Beitrag pro Unternehmen, nicht mehr pro Betriebsstätte.
- Kein Antrag erforderlich – die Entlastung erfolgt ohne zusätzliches Tätigwerden.
- Zielgenaue Entlastung für filialisierte und mobil organisierte Betriebe (z. B. Handel, Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste).
- Entlastungsvolumen: rund 20.000 Unternehmen, insgesamt etwa 10 Mio. Euro pro Jahr.
Mit der ORF-Beitragsreform ist eine zentrale Forderung der Wirtschaft umgesetzt. Damit endet eine langjährige Schieflage und es entstehen klare, nachvollziehbare Regeln, die den unternehmerischen Alltag erleichtern und Raum für die unternehmerische Tätigkeit schaffen.
Bildtext: (v. l.): Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus und WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker begrüßen die praxisnahe Beitragsreform.