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WBNÖ Ecker/Servus: NoVA-Befreiung umfasst nun auch Allrad-Pick-ups – Klarheit und Entlastung für Betriebe

Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus (links) und WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker (rechts) vor moderner Glasarchitektur – anlässlich der Einigung zur neuen Trinkgeldregelung.
© Foto: Wirtschaftsbund Niederösterreich/Monihart

WBNÖ Ecker/Servus: NoVA-Befreiung umfasst nun auch Allrad-Pick-ups – Klarheit und Entlastung für Betriebe

Die NoVA-Befreiung für betriebliche Arbeitsfahrzeuge wurde nun präzisiert: Ab sofort sind auch Allrad-Pick-ups mit Doppelkabine von der Normverbrauchsabgabe ausgenommen. Damit wird eine zentrale Forderung des Wirtschaftsbundes umgesetzt und Rechtssicherheit für tausende Unternehmen geschaffen. Österreichweit profitieren mehr als 20.000 Betriebe mit durchschnittlichen Entlastungen zwischen 10.000 und 20.000 Euro pro Unternehmen. Seit 1. Juli sind insgesamt rund 30.000 Fahrzeuge von der NoVA befreit.  

WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker betont: 
„Die Erweiterung der NoVA-Befreiung ist ein wichtiges Signal für unsere Wirtschaft. Viele Betriebe – vom Handwerks- bis zum Baugewerbe – sind auf robuste Fahrzeuge angewiesen. Mit der Einbeziehung der Allrad-Pick-ups werden klare Rahmenbedingungen geschaffen und zusätzliche Belastungen minimiert. Klare Regeln sind die Basis damit Betriebe investieren können. Genau das stärkt Niederösterreichs Wirtschaft.“ 

Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus unterstreicht: 
„Für uns ist klar: Unternehmerinnen und Unternehmen brauchen praxistaugliche Lösungen. Die Klarstellung zur Zulässigkeit von Allrad-Pick-ups nimmt Unsicherheiten aus dem System, reduziert Bürokratie und bringt Entlastung. Das schafft Planbarkeit und zusätzlichen Spielraum für Investitionen in Niederösterreichs Betrieben.“ 

Die NoVA-Befreiung erfasst leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit mehr als drei, aber weniger als zehn Sitzplätzen – darunter Kastenwägen, Pritschenwägen sowie Pick-ups. Mit der neuen Regelung ist nun auch klargestellt: Ein permanenter Allradantrieb ist kein Ausschlusskriterium für die Befreiung. 

Bildtext: (v. l.): Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus und WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker begrüßen die Erweiterung der NoVA-Befreiung.

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