Energiekostenzuschuss II ab 9. November 2023 beantragbar

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Energiekostenzuschuss II ab 9. November 2023 beantragbar

Voranmeldung ab sofort bis 2. November verpflichtend.

Die Bundesregierung hat eine Einigung beim Energiekostenzuschuss II erzielt und den Start für die Umsetzung bekanntgegeben. „Seit Monaten kämpfen die Betriebe mit den immens hohen Energiepreisen und können vielfach nicht mehr kostendeckend arbeiten. Das Warten auf die lang angekündigte Unterstützung hat nun endlich ein Ende. Der Energiekostenzuschuss II kann ab 9. November beantragt werden, eine Voranmeldung – ab sofort bis 2. November – ist verpflichtend!“ sagt WBNÖ Landesobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker. Jetzt sei es wichtig, dass die Zuschüsse rasch und unkompliziert bei den Unternehmen ankommen.

„Unser beharrlicher Druck hat sich bezahlt gemacht, denn für eine Umsetzung des Energiekostenzuschuss II noch heuer ist die Zeit inzwischen sehr knapp geworden“, zeigt sich WBNÖ Direktor Harald Servus erleichtert und ergänzt kritisch: „Auch wenn nun eine Einigung erzielt wurde, so ist es kein Ruhmesblatt für den Wirtschaftsstandort, wenn Unternehmen zehn Monate lang vertröstet werden, bis es Gewissheit zu dringend benötigten Energiehilfen gibt.“

Bereits seit August kann jene Energiekostenpauschale beantragt werden, die speziell auf die Förderung von kleineren Betrieben ausgerichtet ist, nun werden viele weitere unterstützt. Konkret werden Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt. Sie decken – abhängig von der Förderstufe – zwischen 40 und 80 Prozent der Energiemehrkosten im Jahr 2023 ab. Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss II sind auf der Webseite des AWS www.aws.at zu finden.

„Wir führen laufend Gespräche mit Unternehmerinnen und Unternehmern unterschiedlichster Branchen. Überall bedroht der hohe Anstieg der Energiepreise die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, diese haben unser Wirtschaftssystem aus dem Gleichgewicht gebracht. Die Energieunterstützungen gleichen diese Schieflage aus und tragen damit zur Aufrechterhaltung unseres Wirtschaftskreislaufes bei“, so Ecker und Servus. Beide betonen, dass die Umsetzung der Energiehilfen nicht nur überlebensnotwendig, sondern auch eine Frage der Vernunft sei.  Ein weiterer Einbruch der Konjunktur würde die Unternehmen genauso treffen wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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