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Steuerreform bringt Senkung der Abgabenquote und wichtige Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft

Steuerreform bringt Senkung der Abgabenquote und wichtige Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft

Ecker/Servus: „Mit dieser Reform werden viele unserer Forderungen für die Wirtschaft umgesetzt. Alle Formen und Größen von Unternehmen werden von dem Maßnahmenpaket profitieren.“ 

Am 30. April hat die Bundesregierung ihre Pläne für die angekündigte Steuerreform für die Jahre 2020 bis 2023 präsentiert. Wesentliche Eckpunkte der Reform sind eine Senkung der unteren Einkommensteuersätze, eine schrittweise Reduktion der KöSt, die Anhebung der Wertgrenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern und weitere Maßnahmen.

„Das Paket enthält einen guten Mix an Entlastungen von dem alle Formen und Größen von Unternehmen in Österreich profitieren werden“, so Wirtschaftsbund NÖ Landesgruppen-Obmann Wolfgang Ecker. „Die schrittweise Senkung der Steuersätze bei der Einkommensteuer wird vor allem viele Kleinbetriebe entlasten, die als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft organisiert sind. Mit der angekündigten Senkung der KöSt auf 23 % ab 2022 bzw. 21% ab 2023 wird in weiterer Folge auch die Steuerbelastung für GmbHs und AGs reduziert, zu denen viele mittlere und große Unternehmen zählen“, so Ecker.

„Ein besonderes Anliegen war und ist uns auch die Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Diese wurde seit den 80er Jahren kaum verändert. Eine Anpassung an die Inflation ist deshalb längst überfällig. Mit der Anhebung dieser Wertgrenze auf 800 Euro ab 2020 bzw. 1000 Euro ab 2021 wird die sofortige Abschreibung damit wieder für mehr Anschaffungen mit kürzerer Lebensdauer ermöglicht wie etwa Smartphones, Werkzeuge und kleinere Maschinen“. zeigt sich Wolfgang Ecker erfreut über den Plan der Regierung. „Damit werden wichtige Investitionsanreize gesetzt, die wiederum die Konjunktur beleben. Von dieser Maßnahme profitiert somit die gesamte Wirtschaft.“

Wirtschaftsbund NÖ Direktor Harald Servus verweist auf den beharrlichen Einsatz des WBNÖ für die Interessen der Wirtschaft, der zu dieser Reform beigetragen hat. „Der Wirtschaftsbund war Impulsgeber für viele der geplanten Reformschritte. So haben wir zuletzt erst im November 2018 im NÖ Wirtschaftsparlament einige Vorschläge und Wünsche der Wirtschaft an die Regierung gerichtet, die jetzt in das Programm für die Steuerreform aufgenommen wurden. Dazu zählen die Senkung der Einkommensteuer-Sätze, die Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro und die Senkung der Körperschaftssteuer“ so Servus.

„Die Bundesregierung setzt mit dieser Reform, wichtige Schritte zur Senkung der Abgabenquote und stärkt damit den Wirtschaftsstandort. Die Auswirkungen dieser Reform werden maßgeblich zur positiven Entwicklung der Konjunktur und des Arbeitsmarktes beitragen und damit den Wohlstand der Menschen in Österreich absichern“, so Wolfgang Ecker und Harald Servus. 

Die angekündigten Reformmaßnahmen auf einen Blick

  • Senkung der ESt-Sätze:
    • ab 2021: von 25 auf 20 %
    • ab 2022: von 35 auf 30 % und von 42 auf 40 %
  • 300 Euro/Jahr Werbungskostenpauschale ab 2021 (statt 132 Euro/Jahr)
  • Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung: Befreiung von Lohnst, Sozialvers. und LNK ab 2022
  • Senkung der Körperschaftsteuer
    • ab 2022: von 25 % auf 23 %
    • ab 2023: von 23 % auf 21 %
  • Gewinnfreibetrag: 100.000 Euro statt 30.000 Euro ab 2022
  • Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
    • ab 2020 von 400 auf 800 Euro
    • ab 2021 von 800 auf 1000 Euro
  • Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von 30.000 auf 35.000 Euro ab 2020
  • steuerliche Maßnahmen im Umweltbereich zur Begünstigung von erneuerbaren Energieformen wurden präsentiert.

Darüber hinaus wurde eine Vereinfachung des Steuersystems angekündigt. Dazu soll das EStG neu kodifiziert werden sowie UGB-Bilanz und Steuerbilanz zusammengeführt werden. Außerdem werden vereinzelte Bagatellsteuern wie zb die Schaumweinsteuer abgeschafft.

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