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WBNÖ Ecker/Servus: Gefordert und erreicht: NoVA-Befreiung für betriebliche Arbeitsfahrzeuge beschlossen

Am Bild vor derm Landhaus St. Pölten stehen: Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus sowie WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker unterstreichen, dass wirtschaftliche Anliegen im Budget klar berücksichtigt wurden
© Foto: WBNÖ/Monihart

WBNÖ Ecker/Servus: Gefordert und erreicht: NoVA-Befreiung für betriebliche Arbeitsfahrzeuge beschlossen

Der Einsatz des Wirtschaftsbundes hat sich gelohnt: Nach monatelangen intensiven Verhandlungen wurde am Montag im Nationalrat die lang erwartete Entlastung bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für betriebliche Arbeitsfahrzeuge beschlossen. Damit wird eine wichtige Forderung aus dem Mittelstandspaket umgesetzt und eine steuerliche Mehrbelastung für Handwerk, Gewerbe und Fahrzeughandel abgewendet.
„Viele unserer Mitgliedsbetriebe – vom Installateur über den Elektriker bis hin zum Baumeister – sind auf Transporter und Kastenwägen als tägliches Arbeitsgerät angewiesen. Die gestrige Entscheidung bringt Rechtssicherheit und verhindert unnötige Mehrbelastungen für den Mittelstand“, betont WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker. „Gerade in wirtschaftlich fordernden Zeiten ist jeder Euro an Steuerentlastung entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu stärken.“


Auch Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus unterstreicht den Erfolg der Interessenvertretung: „Wir haben uns von Anfang an für eine einfache, klare und wirtschaftsfreundliche Regelung eingesetzt. Dass das ursprünglich geplante, praxisferne Kriterium der ‚einfachen Ausstattung‘ nun massiv eingeschränkt wurde, ist ein wichtiger Durchbruch. Diese Lösung verhindert neue Rechtsunsicherheiten und Bürokratie für unsere Betriebe.“
Neben der Klarstellung bei der Definition der betroffenen Fahrzeuge wurde auch eine wichtige Übergangsregelung beschlossen: Für Fahrzeuge mit schriftlichem Kaufvertrag vor dem 1. Juli 2025, deren Lieferung bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgt, kann die bis zum Stichtag geltende Rechtslage weiterhin angewendet werden. Damit wird verhindert, dass lange Lieferzeiten zu steuerlichen Nachteilen für Betriebe führen.


Bereits im März hatte die Bundesregierung angekündigt, die NoVA-Pflicht für die Fahrzeugklasse N1 abzuschaffen. In der ursprünglichen Gesetzesvorlage drohten jedoch durch unklare Formulierungen erhebliche Belastungen für viele Betriebe. Durch intensive Gespräche des Wirtschaftsbundes mit Branchenvertretern und politischen Entscheidungsträgern konnten nun wesentliche Nachbesserungen erzielt werden. Dieser Beschluss zeigt, wie wirksam eine starke Interessenvertretung ist.

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