
Kalte Progression: 2 Milliarden Euro Entlastung für 2025
Die Abschaffung der kalten Progression bringt ab 2025 erhebliche finanzielle Entlastungen für Unternehmerinnen und Unternehmer in Niederösterreich. Mit einer Gesamtsumme von knapp 2 Milliarden Euro, die in Form von niedrigeren Steuern direkt an die Bevölkerung zurückfließt, setzt diese Maßnahme ein starkes Signal für mehr Netto vom Brutto und faire Steuerbelastungen. Insbesondere die Anpassungen bei den Tarifstufen, die gezielte Unterstützung für Familien und Alleinerziehende sowie die verbesserten Regelungen für Dienstwohnungen bieten konkrete Vorteile für die Wirtschaftstreibenden in unserem Bundesland.
Wichtige Änderungen bei den Tarifstufen ab 2025
Ab dem Jahr 2025 profitieren Unternehmerinnen und Unternehmer von einer signifikanten Entlastung. Alle Steuerstufen, mit Ausnahme des Höchststeuersatzes von 55% bei Einkommen ab 1 Million Euro, werden um knapp 4 Prozent angehoben. Hier sind die neuen Tarifstufen im Überblick:
• Erste Tarifstufe: 13.308 Euro
• Zweite Tarifstufe: 21.617 Euro
• Dritte Tarifstufe: 35.836 Euro
• Vierte Tarifstufe: 69.166 Euro
• Fünfte Tarifstufe: 103.072 Euro
Diese Anpassungen sorgen dafür, dass Ihnen mehr Netto vom Brutto bleibt und Sie von einer fairen Besteuerung profitieren. Ebenso werden die Absetzbeträge zu 100% an die Inflationsrate angepasst.

Gezielte Unterstützung
für Familien & Alleinerziehende
Wir wissen, wie wichtig es für Unternehmerinnen und Unternehmer ist, Familie und Beruf zu vereinbaren. Deshalb gibt es ab 2025 gezielte Unterstützungsmaßnahmen:
Kinderzuschlag: Alleinverdienende oder erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen erhalten einen erhöhten Absetzbetrag von 60 Euro pro Monat und Kind. Dies unterstützt Sie dabei, die finanziellen Belastungen der Kinderbetreuung besser zu bewältigen.

Optimierte Regelungen
für Dienstwohnungen
Auch bei den Regelungen für Dienstwohnungen gibt es erfreuliche Neuerungen:
- Erhöhung der sachbezugsfreien Wohnfläche: Die vollständig sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht.
- Neuberechnung von Gemeinschaftsräumen: Gemeinschaftsräume werden künftig nicht mehr jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot berechnet. Dies bedeutet eine deutliche Erleichterung bei der Nutzung von Dienstwohnungen.

Entlastung für
Kleinunternehmer
Um die besonders wichtige Gruppe der Kleinunternehmer zu entlasten, wird die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro angehoben. Diese neue Grenze gilt sowohl für die Umsatz- als auch für die Einkommensteuer, wodurch auch eine bestehende Unstimmigkeit beseitigt wird.