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EU-Lieferkettengesetz: Umsetzung verschoben – WBNÖ fordert praxisnahe Reform

Ecker/Servus
© Foto: Wirtschaftsbund Niederösterreich/Philipp Monihart

EU-Lieferkettengesetz: Umsetzung verschoben – WBNÖ fordert praxisnahe Reform

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag beschlossen, die Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes zu verschieben. Die neuen Sorgfaltspflichten sollen nun ab Juli 2028 gelten

WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker spricht von einem notwendigen Signal – das jedoch nicht über den grundlegenden Reformbedarf hinwegtäuschen dürfe: „Die Entscheidung des EU-Parlaments bringt unseren Unternehmen eine Atempause – mehr aber auch nicht. Das Lieferkettengesetz in seiner derzeitigen Form ist überladen, bürokratisch und realitätsfern. Es droht genau jene Betriebe zu belasten, die tagtäglich Verantwortung übernehmen und unsere Regionen wirtschaftlich am Laufen halten. Gerade unsere KMU brauchen nicht noch mehr Pflichten, sondern verlässliche Rahmenbedingungen, die unternehmerisches Handeln ermöglichen.“ 

Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus betont, dass der Aufschub als Chance genutzt werden müsse, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten: „Die aktuellen Vorgaben betreffen in der Realität nicht nur große Konzerne. Auch viele kleinere Betriebe sind – direkt oder indirekt – mit umfangreichen Berichtspflichten konfrontiert. Das bedeutet mehr Bürokratie, mehr Unsicherheit – und das in einer Zeit, in der es eigentlich darum gehen müsste, unternehmerische Freiheit zu stärken.“ 

Die EU-Kommission hat mit dem „Omnibus I“-Paket das Ziel formuliert, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen spürbar zu senken. Der Aufschub des Lieferkettengesetzes ist dabei ein erster wichtiger Schritt, dem nun konkrete und wirksame Vereinfachungen folgen müssen. 

Aus Sicht des Wirtschaftsbundes Niederösterreich braucht es jetzt: 

  • verständliche und umsetzbare Vorgaben statt überbordender Bürokratie, 
  • gezielte Entlastungen für KMU, 
  • und eine klare Absage an zusätzliche nationale Auflagen („Gold-Plating“). 

„Die Zeit bis zur Umsetzung muss aktiv genutzt werden, um das Regelwerk nachvollziehbar, handhabbar und wirtschaftsfreundlich auszugestalten. Die Belastungen müssen runter – und der Fokus muss wieder auf wirtschaftliche Machbarkeit gelegt werden“, so Ecker und Servus abschließend. 

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