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WBNÖ Ecker/Servus: Vergaberechtsgesetz 2026 bringt Planungssicherheit und stärkt regionale Betriebe

Servus und Ecker vor Stahltür
© Foto: WBNÖ/Monihart

WBNÖ Ecker/Servus: Vergaberechtsgesetz 2026 bringt Planungssicherheit und stärkt regionale Betriebe

Gestern wurde im Nationalrat das Vergaberechtsgesetz 2026 beschlossen. Ein zentraler Bestandteil der Novelle ist die dauerhafte Verankerung der erhöhten Schwellenwerte für vereinfachte Vergabeverfahren – eine langjährige Forderung des Wirtschaftsbundes Niederösterreich (WBNÖ). Der WBNÖ sieht darin einen wichtigen Schritt zu mehr Planungssicherheit, praxistauglichen Abläufen und einer gezielten Stärkung regionaler Betriebe.

Künftig können Liefer- und Dienstleistungen bis zu 140.000 Euro sowie Bauleistungen bis zu 200.000 Euro dauerhaft in vereinfachten Verfahren vergeben werden. Damit werden bislang befristete Regelungen erstmals fix im Dauerrecht verankert.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bringt das spürbare Erleichterungen. WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker, betont die Bedeutung für die betriebliche Praxis: „Wer unternehmerisch tätig ist, weiß, wie zeit- und ressourcenintensiv komplexe Vergabeverfahren sein können. Die dauerhaft festgeschriebenen Schwellenwerte schaffen klare Rahmenbedingungen und erleichtern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen deutlich.“

Für Niederösterreich mit seiner starken kommunalen Struktur ist die Neuregelung besonders relevant. Gemeinden erhalten mehr Flexibilität, Projekte rascher umzusetzen und regionale Anbieter gezielt einzubinden. Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus sieht darin einen klaren praktischen Nutzen: „Einfachere Verfahren reduzieren den administrativen Aufwand für Betriebe und öffentliche Auftraggeber. Gerade kleinere Unternehmen profitieren von schnelleren und übersichtlicheren Vergaben.“

Die Schwellenwerte gelten nun dauerhaft, eine automatische Valorisierung ist derzeit nicht vorgesehen. Aus Sicht des WBNÖ ist jedoch entscheidend, dass die bisherigen Unsicherheiten durch befristete Regelungen beendet werden und erstmals langfristige Planungssicherheit für Betriebe und Gemeinden besteht.

Bildtext v.l.n.r.: Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus und WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker sehen weniger Bürokratie bei öffentlichen Aufträgen als klaren Vorteil für KMU

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