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Stärkung der Unschuldsvermutung erreicht

Stärkung der Unschuldsvermutung erreicht

Seit Jänner 2019 in Kraft ist die gestärkte Unschuldsvermutung im Verwaltungsstrafrecht. Die grundsätzlich geltende Verschuldensvermutung gilt dann nicht mehr, wenn eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von über 50.000 Euro bedroht ist. Das stärkt die Position der Unternehmen, da in diesen Fällen die Behörde den Nachweis eines schuldhaften strafbaren Verhaltens erbringen muss. Insbesondere soll es ausreichend sein, wenn ein entsprechendes internes Kontrollsystem aufgebaut wurde.

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Weitere Erfolge

Erleichterter Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte

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Die mit 1. Oktober 2022 in Kraft getretene Gesetzesnovelle zur weiteren Erleichterung des Zugangs zur Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein wichtiger Schritt, um dem anhaltenden Fachkräftemangel effektiv entgegenzuwirken. Eine wichtige Erleichterung hierbei ist, dass...

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